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Facts

Lohn, Ferien, Berufsschule, … das solltest du über deine Lehre als Drogistin oder Drogist wissen.

Berufsfachschule

Im 1. Lehrjahr besuchst du die Berufsfachschule an zwei Tagen pro Woche, im 2. Lehrjahr 1,5 Tage und im 3. und 4. Lehrjahr einen Tag. Eine Berufsfachschule gibt’s auch in deiner Nähe, nämlich in Basel, Bern, Chur, Lausanne, Luzern, Neuchâtel, Solothurn, St. Gallen und Zürich.

Berufsmaturität

Du hast die Möglichkeit, die Berufsmaturität 1 während der Lehre zu absolvieren. Infos dazu geben dir die Berufsfachschulen.

Überbetriebliche Kurse

Zusätzlich zu deiner Arbeit in deinem Lehrbetrieb besuchst du während insgesamt 14 Tagen überbetriebliche Kurse, die regional organisiert werden.

Verkürzte Grundbildung

Mit der eidgenössischen Matura oder einer naturwissenschaftlichen Vorbildung ist eine Verkürzung um 1 Jahr möglich. Infos dazu geben dir die kantonalen Berufsbildungsämter. Sie entscheiden, ob eine Verkürzung möglich ist.  

Lehrjahre, Arbeitszeit, Ferien

Die Grundbildung dauert vier Jahre. Arbeitszeit und Ferien hängen vom Betrieb ab, das Minimum ist im Gesamtarbeitsvertrag festgelegt.

Lohn

Als lernende Person verdienst du monatlich im
1. Lehrjahr CHF 700
2. Lehrjahr CHF 900
3. Lehrjahr CHF 1’100
4. Lehrjahr CHF 1’300
Die Lohnempfehlungen sind regional unterschiedlich.
Als Drogistin oder Drogist EFZ kannst du nach Lehrabschluss mit einem Jahreslohn von brutto CHF 47’500 – CHF 54’100 rechnen. Und als Drogistin oder Drogist HF mit einem Jahresbruttolohn von CHF 81’800 – CHF 85’800.